HKF Mandanten-Info 28.3.2024

Schlussabrechnung der Coronahilfen

Die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung der Coronahilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert. Voraussetzung ist, dass bis zum 31.03.2024 ein Fristverlängerungsantrag gestellt wurde.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Überbrückungshilfen.

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