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			<title>HKF Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte – Aktuell</title>
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			<description>HKF Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte – Aktuell</description>
			<language>de</language>
			<copyright>Beratergruppe HKF 2006</copyright>
			<ttl>120</ttl><item>  
  <title>HKF: Neuer Standort in Köln</title>
  <link>http://hkf-gruppe.de/hkf-aktuell/neuer-standort-in-koeln/</link>
  <description><![CDATA[ <p><em>Wir freuen uns, unsere Mandanten jetzt auch von einem sechsten Standort aus beraten zu können:
Mitten in Köln Sülz liegt unsere neue Kanzlei, die wir zum Jahreswechsel von Dr. Jörg Kruse
übernommen haben.</em></p><p>
Schon seit Mitte der 1970er Jahre betreut Dr. Kruse als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zahlreiche Mandanten der Kölner Wirtschaft in seiner eigenen Praxis. Nun, nach über 35 Jahren
enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit, möchte Dr. Kruse sein berufliches Engagement reduzieren – und seine Mandanten weiterhin in guten Händen wissen. Dafür hat er die Beratergruppe HKF gewählt.
</p>
<p>
Zum Januar 2012 haben wir die Kölner Kanzlei mit allen Mitarbeitern übernommen. Seither führen wir die Arbeit von Dr. Kruse in den Geschäftsfeldern Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung fort und ergänzten sie außerdem um das Angebot der Rechtsberatung. Seinen umfassenden Erfahrungsschatz wird Dr. Kruse im Rahmen einer Kooperation auch weiterhin für die Kanzlei einsetzen.
</p>
<p>
So sind wir auch in Köln gemeinsam für Sie stark – und Ihr verlässlicher Partner in Sachen Steuern, Finanzen und Recht.
</p>
<p>
<a href="hkf/standorte/koeln/">Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung in Köln</a>
</p> ]]></description>
  <pubDate>Fri, 27 Jan 2012 15:23:12 +0100</pubDate>
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  <dc:creator>Beratergruppe HKF</dc:creator>
  
</item>
<item>  
  <title>Wann Prozesskosten die Steuer mindern</title>
  <link>http://hkf-gruppe.de/hkf-aktuell/wann-prozesskosten-die-steuer-mindern/</link>
  <description><![CDATA[ <p><em>Kosten für einen Zivilprozess sind nach neuester Rechtsprechung steuerlich leichter abzusetzen. Bisher konnte man Gebühren wegen Führung eines Zivilprozesses nur eingeschränkt geltend machen – denn der Prozess musste zwangsläufig sein.</em></p><p>Das war nur dann der Fall, wenn er entweder existenziell wichtige Bereiche betraf oder wenn der Betroffene ohne die Rechtsverfolgung Gefahr gelaufen w&auml;re, seine lebensnotwendigen Bed&uuml;rfnisse nicht mehr befriedigen zu k&ouml;nnen.</p>
<h2>Nur au&szlig;ergew&ouml;hnliche Betr&auml;ge</h2>
<p>Nach einem Urteil des obersten deutschen Steuergerichts k&ouml;nnen Zivilprozesskosten nun unabh&auml;ngig vom Gegenstand des Prozesses abgesetzt werden &ndash; aber nur dann, wenn sie au&szlig;ergew&ouml;hnlich, unausweichlich und betragsm&auml;&szlig;ig angemessen sind.</p>
<p>Wegen der Au&szlig;ergew&ouml;hnlichkeit scheiden Aufwendungen aus, die sich im Rahmen der &uuml;blichen Lebensf&uuml;hrung halten. Kosten f&uuml;r einen Prozess sind jedoch nie im Rahmen einer normalen Lebensf&uuml;hrung, so die Richter. Da Parteien ihre Konflikte vor Gericht kl&auml;ren sollen, sind Prozesskosten nach Meinung der Richter nun immer zwangsl&auml;ufig. </p>
<p>Jedoch ist es Voraussetzung, dass die Kosten unausweichlich sind. Das sind sie nur dann, wenn der Prozess hinreichend Aussicht auf Erfolg hat. Daf&uuml;r gen&uuml;gt es, dass ein Erfolg der Klage mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie ein Misserfolg.</p> ]]></description>
  <pubDate>Tue, 22 Nov 2011 18:32:12 +0100</pubDate>
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  <dc:creator>Beratergruppe HKF</dc:creator>
  
</item>
<item>  
  <title>Abschied von der Lohnsteuerkarte</title>
  <link>http://hkf-gruppe.de/hkf-aktuell/abschied-von-der-lohnsteuerkarte1/</link>
  <description><![CDATA[ <p><em>Ab dem Kalenderjahr 2012 wird die bisherige Papierlohnsteuerkarte nun endgültig durch ein elektronisches Abrufverfahren ersetzt. </em></p><p>Die f&uuml;r den Lohnsteuerabzug ma&szlig;gebenden Merkmale, wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibetr&auml;ge und andere Freibetr&auml;ge speichert die Finanzverwaltung f&uuml;r alle Arbeitnehmer k&uuml;nftig in einer zentralen Datenbank. Dem Arbeitgeber werden dann aus dieser Daten&shy;bank die f&uuml;r die Gehaltsabrechnung erforderlichen Merkmale elektronisch bereitgestellt.</p>
<p>Die Finanz&auml;mter sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitnehmer noch vor dem 01.01.2012 &uuml;ber ihre erstmals gebildeten Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zu informieren. Aus diesem Grund werden von Anfang Oktober bis Ende November 2011 bundesweit rund 40 Mio. Schreiben an Arbeitnehmer versandt. Die Schreiben m&uuml;ssen nicht an den Arbeitgeber weiter&shy;geleitet, sollten aber auf ihre Richtigkeit &uuml;berpr&uuml;ft werden.</p>
<h2>Freibetr&auml;ge</h2>
<p>F&uuml;r 2012 m&uuml;ssen die Freibetr&auml;ge grunds&auml;tzlich neu beantragt werden. Sollten keine h&ouml;heren Freibetr&auml;ge als im Vorjahr ber&uuml;cksichtigt werden, gen&uuml;gt ein vereinfachter Antrag. </p>
<p>In allen anderen F&auml;llen ist wie gewohnt ein Lohnsteuererm&auml;&szlig;igungs-Antrag zu stellen, der die ma&szlig;gebenden Erm&auml;&szlig;igungsgr&uuml;nde enth&auml;lt. Das sind u. a.<strong> h&ouml;here Werbungskosten</strong>, zum Beispiel:</p>
<ul>
<li>Fahrtkosten zur Arbeit, </li>
<li>Kosten f&uuml;r ein Arbeitszimmer, </li>
<li>nicht ersetzte Dienstreisen, </li>
<li>au&szlig;ergew&ouml;hnliche Belastungen, </li>
<li>Kinderbetreuungskosten, </li>
<li>Unterhaltszahlungen f&uuml;r geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten, </li>
<li>Pauschbetr&auml;ge f&uuml;r behinderte Menschen, </li>
<li>haushaltsnahe Dienstleistungen oder </li>
<li>Verluste aus anderen Einkunftsarten.</li>
</ul>
<h3>Fazit: </h3>
<p>Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die gespeicherten Daten richtig oder eventuell zu &auml;ndern sind, kommen Sie auf uns zu. <a href="kontakt/">Wir beraten Sie gerne.</a></p> ]]></description>
  <pubDate>Tue, 22 Nov 2011 18:02:49 +0100</pubDate>
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  <dc:creator>Beratergruppe HKF</dc:creator>
  
</item>
<item>  
  <title>Mit einem Euro zur eigenen GmbH</title>
  <link>http://hkf-gruppe.de/hkf-aktuell/mit-einem-euro-zur-eigenen-gmbh/</link>
  <description><![CDATA[ <p><em>Existenzgründern ist der Zugang zu einer Firma mit Haftungsbeschränkung jetzt wesentlich erleichtert. Schon drei Jahre lang gibt es die Mini-GmbH. Es handelt sich dabei nicht um eine eigene Gesellschaftsform, sondern um eine Form der GmbH.</em></p><h2>Gr&uuml;ndung: </h2>
<p>Die Unternehmergesellschaft (UG) wird wie die klassische GmbH gegr&uuml;ndet, d.h., das Gr&uuml;ndungsprotokoll und die Anmeldung beim Registergericht muss von einem Notar beurkundet werden. F&uuml;r Firmen mit maximal drei Gesellschaftern und einem Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer findet man unter <a href="http://www.gesetzeiminternet.de/">www.gesetzeiminternet.de</a> Musterprotokolle. &Auml;nderungen der Musterprotokolle sind nicht m&ouml;glich, bei Bedarf muss wie bei der GmbH ein individueller Gesellschaftsvertrag erstellt werden.</p>
<h2>Stammkapital: </h2>
<p>Theoretisch kann die UG schon mit 1 &euro; Stammkapital ausgestattet sein. Empfohlen wird jedoch die Festlegung eines h&ouml;heren Betrags, um die Rechtsform krisensicherer zu machen. Ist n&auml;mlich durch einen etwa entstehenden Verlust das Kapital aufgebraucht, m&uuml;sste Insolvenz angemeldet werden.</p>
<h2>Gr&uuml;ndungskosten: </h2>
<p>Die Einstiegskosten sind geringer als bei einer normalen GmbH. Je kleiner das gew&auml;hlte Kapital, umso geringer sind die Kosten. Bei einer theoretisch m&ouml;glichen 1&euro;-GmbH belaufen sie sich zwischen &euro; 350 und &euro; 500.</p>
<h2>Ergebnisverwendung: </h2>
<p>Aus dem Ergebnis der Unternehmergesellschaft kann sich der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer ein angemessenes Gehalt auszahlen. Auf den Gewinn sind sodann Steuern f&auml;llig. Vom Restgewinn muss die Unternehmergesellschaft so lange jeweils 25 % in eine R&uuml;cklage einstellen, bis das Stammkapital insgesamt den Betrag von &euro; 25.000 erreicht.</p>
<h2>Haftungsbeschr&auml;nkung: </h2>
<p>Wie bei der normalen GmbH ist wesentlicher Anreiz f&uuml;r eine Unternehmergesellschaft die Beschr&auml;nkung der Haftung. Notwendig dazu ist u.a. die richtige Firmierung als Unternehmergesellschaft oder kurz UG mit dem nicht abk&uuml;rz&shy;baren Zusatz &bdquo;haftungsbeschr&auml;nkt". </p>
<p>F&uuml;r Verbindlichkeiten haftet dann in der Regel nur die Gesellschaft mit ihrem Verm&ouml;gen, nicht die Gesellschafter oder der Gesch&auml;fts&shy;f&uuml;hrer.</p> ]]></description>
  <pubDate>Tue, 22 Nov 2011 17:54:10 +0100</pubDate>
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  <dc:creator>Beratergruppe HKF</dc:creator>
  
</item>
<item>  
  <title>Wird Steuer machen kinderleicht?</title>
  <link>http://hkf-gruppe.de/hkf-aktuell/wird-steuer-machen-kinderleicht/</link>
  <description><![CDATA[ <p><em>Nach einigen Schwierigkeiten und Anrufung des Vermittlungsausschusses hat der Bundesrat am 23.09.2011 einem Steuervereinfachungsgesetz zugestimmt.</em></p><h2>Ab 2011:</h2>
<h3>Arbeitnehmerpauschbetrag</h3>
<p>Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt von &euro; 920 auf &euro; 1.000. Von der Entlastung profitieren nur Steuerpflichtige, die keine h&ouml;heren Werbungskosten geltend machen k&ouml;nnen.</p>
<h3>Elektronische Rechnungen jetzt Gesetz</h3>
<p>Wir haben bereits ausgiebig &uuml;ber die <a href="hkf-aktuell/elektronische-rechnungen/">Erleichterungen bei der Anerkennung von elektronischen Rechnungen</a> berichtet. Der dort vorgestellte Entwurf wurde jetzt mit Wirkung ab 01.07.2011 beschlossen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Ab 2012:</h2>
<h3>Fahrtkosten</h3>
<p>Arbeitnehmer mussten bisher komplizierte Berechnungen anstellen, wenn sie abwechselnd mit Pkw oder &ouml;ffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fuhren &ndash; jetzt gilt eine Jahresbetrachtung. </p>
<p>Sie k&ouml;nnen Aus&shy;gaben f&uuml;r U-Bahn, S-Bahn, Zug und &auml;hnliche Verkehrsmittel dann ansetzen, wenn deren Kosten im Kalenderjahr insgesamt die sonst geltenden Pauschalen von &euro;?0,30 pro Entfernungskilometer &uuml;bersteigen.</p>
<h3>Kinderbereuung</h3>
<p>Alle Eltern k&ouml;nnen Kosten f&uuml;r Kinderbetreuung absetzen. Bisher war die Steuer&shy;erm&auml;&szlig;igung davon abh&auml;ngig, ob beide Eltern berufst&auml;tig waren oder nicht. Zuk&uuml;nftig spielt es keine Rolle mehr, ob die Kosten aus beruflichen oder privaten Gr&uuml;nden anfallen. Das vereinfacht die Steuererkl&auml;rung enorm.</p>
<p>Die Grenze f&uuml;r Eink&uuml;nfte und Bez&uuml;ge von vollj&auml;hrigen Kindern, von der der Bezug von Kindergeld und andere Verg&uuml;nsti&shy;gungen abhing, entf&auml;llt. Bisher lag sie bei unter 25-j&auml;hrigen Kindern, die sich noch in Ausbildung befanden oder studierten, bei &euro; 8.004. Die &Uuml;berpr&uuml;fung der &shy;Voraussetzungen mit den dazu ergangenen Regelungen wird ersatzlos gestrichen.</p>
<h3>Abgeltungssteuer f&uuml;r Kapitaleink&uuml;nfte</h3>
<p>Bisher musste man auch bei Anwendung der Abgeltungssteuer f&uuml;r Kapitaleink&uuml;nfte diese doch erfassen, wenn man Arztkosten und andere au&szlig;ergew&ouml;hn&shy;liche Belastungen absetzen wollte. Das ist zuk&uuml;nftig nur noch notwendig, wenn man im Rahmen der G&uuml;nstigerpr&uuml;fung die Kapitaleink&uuml;nfte nach dem normalen ESt-Tarif besteuern m&ouml;chte.</p>
<h3>Werbungskosten</h3>
<p>Die Vorschriften der Absetzbarkeit von Werbungskosten bei verbilligter Vermietung wurden vereinfacht, aber auch versch&auml;rft. Keine Schwierigkeiten gibt es, wenn mindesten 66 % der Marktmiete bezahlt werden. Bis zu dieser Grenze werden die Kosten nur prozentual anerkannt. Eine fr&uuml;her m&ouml;gliche und aufw&auml;ndige &Uuml;berschussprognoserechnung entf&auml;llt.</p> ]]></description>
  <pubDate>Tue, 22 Nov 2011 17:40:07 +0100</pubDate>
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  <dc:creator>Beratergruppe HKF</dc:creator>
  
</item>
<item>  
  <title>Mehr Rente für Minijobber</title>
  <link>http://hkf-gruppe.de/hkf-aktuell/mehr-rente-fuer-minijobber/</link>
  <description><![CDATA[ <p><em>Geringfügig Beschäftigte können durch die Zahlung relativ geringer Beträge ihre Rentenansprüche verbessern.</em></p><p>F&uuml;r Minijobber muss der Arbeitgeber pauschal 30 % Abgaben an die Bundesknappschaft leisten. Von diesem Betrag entfallen 15 % auf Beitr&auml;ge zur Rentenversicherung. Diese werden dem Besch&auml;ftigten weder als Besch&auml;ftigungszeit angerechnet, noch erwirbt er dadurch h&ouml;here Anspr&uuml;che auf die gesetzliche Rente. </p>
<p>Stockt der Besch&auml;ftigte jedoch freiwillig die bisherigen 15 % um 4,5 % auf die sonst &uuml;blichen 19,5 % auf, ergeben sich f&uuml;r ihn folgende Vorteile:</p>
<ul>
<li>Die Besch&auml;ftigungszeit wird in vollem Umfang auf die erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) f&uuml;r Leistungen aus der Rentenversicherung angerechnet.</li>
<li>Der Minijobber kann durch die erh&ouml;hten Beitr&auml;ge die Voraussetzung f&uuml;r &shy;Rehabilitationsleistungen oder Renten wegen Erwerbsminderung erstmals erf&uuml;llen oder aufrecht erhalten.</li>
<li>Es kann sich durch die Aufstockung und Anerkennung der Arbeitgeberbeitr&auml;ge ein fr&uuml;herer Rentenbeginn ergeben.</li>
<li>Der Minijobber kann sogar erstmals f&uuml;r sich und seinen Ehepartner eine Riesterf&ouml;rderung erhalten.</li>
</ul>
<h2><br />Fazit: </h2>
<p>Der Arbeitgeber kann eine Aufstockung der Beitr&auml;ge nur dann vornehmen, wenn der Besch&auml;ftigte ihm das kundtut.</p> ]]></description>
  <pubDate>Tue, 22 Nov 2011 17:33:57 +0100</pubDate>
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  <dc:creator>Beratergruppe HKF</dc:creator>
  
</item>
<item>  
  <title>Reisekostenrecht wesentlich vereinfacht</title>
  <link>http://hkf-gruppe.de/hkf-aktuell/reisekostenrecht-wesentlich-vereinfacht/</link>
  <description><![CDATA[ <p><em>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann. Damit wird das Reisekostenrecht erheblich vereinfacht. </em></p><p>Die regelm&auml;&szlig;ige Arbeitsst&auml;tte hat f&uuml;r einen Arbeitnehmer oft steuerliche Nachteile. So kann er Fahrten dorthin mit eigenem Kfz nur beschr&auml;nkt abziehen. Bei Stellung eines Dienstwagens muss f&uuml;r Fahrten zwischen Wohnung und regelm&auml;&szlig;iger Arbeitsst&auml;tte sogar zus&auml;tzlich Lohnsteuer entrichtet werden. Und nur bei l&auml;nger dauernder Arbeit au&szlig;erhalb der regelm&auml;&szlig;igen Arbeitsst&auml;tte kann er abh&auml;ngig von der jeweiligen Abwesenheitsdauer steuerfrei Reisekosten abrechnen oder steuerlich geltend machen.</p>
<h2>Komplizierte Berechnungen</h2>
<p>Bisher unterstellte der Fiskus bei Arbeitsaus&uuml;bung an mehreren Orten auch mehrere regelm&auml;&szlig;ige Arbeitst&auml;tten. Das war erstens mit Nachteilen verbunden und erforderte zweitens oft komplizierte Berechnungen. Damit hat nun das oberste deutsche Steuergericht Schluss gemacht. </p>
<p>Nunmehr kann es maximal eine regelm&auml;&szlig;ige Arbeitsst&auml;tte geben. Darunter ist der Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen T&auml;tigkeit des Arbeitnehmers zu verstehen. Damit ist es der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit zu erbringen hat. Dies ist im Regelfall der Betrieb oder eine Betriebsst&auml;tte, welcher der Arbeitnehmer zugeordnet ist. Diese muss er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltig&shy;keit aufsuchen, also fortdauernd und immer wieder. Bei T&auml;tigkeit an mehreren Orten muss ein Ort zentrale Bedeutung gegen&uuml;ber den anderen erlangen.</p>
<h3>Beispiel 1:</h3>
<p>Ein Au&szlig;endienstmitarbeiter musste die Betriebsst&auml;tte jeden Tag mindestens einmal zu Kontrollzwecken aufsuchen, war aber dort beruflich nicht t&auml;tig und hatte dort auch keinen eingerichteten Arbeitsplatz. Der BFH verneinte hier die Feststellung einer regelm&auml;&szlig;igen Arbeitsst&auml;tte.</p>
<h3>Beispiel 2:</h3>
<p>Eine Distriktmanagerin war nach ihrem Dienstvertrag f&uuml;r den Erfolg von 15 Filialen verantwortlich. Ihre Fahrten zu den Filialen wollte sie als Dienstreisen steuerlich geltend machen. Das Finanzamt verneinte das und sah alle 15 Filialen als Arbeitst&auml;tte an. Dem widersprach das Gericht mit Verweis auf die ge&auml;nderte Rechtsauffassung.</p> ]]></description>
  <pubDate>Tue, 22 Nov 2011 17:26:37 +0100</pubDate>
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  <dc:creator>Beratergruppe HKF</dc:creator>
  
</item>
<item>  
  <title>Geschäftsführergehalt: Unregelmäßige Vergütungen</title>
  <link>http://hkf-gruppe.de/hkf-aktuell/unregelmaessige-verguetungen/</link>
  <description><![CDATA[ <p><em>Die unregelmäßige Zahlung der Gehälter an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH führt dazu, dass diese steuerlich nicht anerkannt werden. So lautet der Tenor eines kürzlich ergangenen Urteils des Finanz­gerichts Hamburg.</em></p><p>Zwei zu je 50 % beteiligte Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer einer GmbH hatten ihre Geh&auml;lter f&uuml;r die Monate Januar bis Oktober 1998 erst im Oktober eingebucht und die daraus entstehende Lohnsteuer erstmals im Januar 1999 angemeldet. Bezahlt wurden diese Geh&auml;lter erst im Mai 1999. Auch f&uuml;r die folgende Zeit sind Gehaltszahlungen teils f&uuml;r drei Monate, teils f&uuml;r einen Monat erfolgt. Die Betriebspr&uuml;fung behandelte sie als verdeckte Gewinnaussch&uuml;ttungen.</p>
<h2>Zeitnahe Erf&uuml;llung der Anspr&uuml;che</h2>
<p>Verg&uuml;tungen an beherrschende Gesellschafter, f&uuml;r die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tats&auml;chlichen Durchf&uuml;hrung fehlt, sind steuerlich nicht anzuerkennen. An einer tats&auml;chlichen Durchf&uuml;hrung fehle es dann, wenn f&auml;llige Gehaltsanspr&uuml;che nicht zeitnah erf&uuml;llt werden. In der Regel werden Gehaltsanspr&uuml;che durch &Uuml;berweisung oder Barauszahlung des Nettogehalts sowie durch Abf&uuml;hrung der Lohnsteuern erf&uuml;llt. F&uuml;r Monatsgeh&auml;lter gilt der Grundsatz, dass sie normalerweise monatlich ausbezahlt werden.</p>
<p>Nach Meinung der Richter ist die Auszahlung der Geh&auml;lter insgesamt so unregelm&auml;&szlig;ig erfolgt, dass sie nicht mehr den Charakter monatlicher Gehaltszahlungen hatten. Es entstehe, so die Richter, vielmehr der Eindruck, die Gesellschafter-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer h&auml;tten sich nach Belieben bedient.</p>
<h3>Fazit: </h3>
<p>Das Urteil gilt auch f&uuml;r andere Verg&uuml;tungen der Gesellschafter, also zum Beispiel Zinsen und Mieten. Wer die steuer&shy;liche Anerkennung nicht gef&auml;hrden will, muss also unbedingt auf die Einhaltung der dabei &uuml;blichen Zahlungstermine achten.</p> ]]></description>
  <pubDate>Tue, 22 Nov 2011 17:20:47 +0100</pubDate>
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  <dc:creator>Beratergruppe HKF</dc:creator>
  
</item>
<item>  
  <title>Vorlagepflicht: Zum Umgang mit Banken</title>
  <link>http://hkf-gruppe.de/hkf-aktuell/zum-umgang-mit-banken/</link>
  <description><![CDATA[ <p><em>Ein Kreditinstitut ist zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Kunde trotz Fristsetzung und Androhung einer Kündigung seine wirtschaftlichen Verhältnisse nicht offenlegt. </em></p><p>Ein Kreditnehmer wurde von der Bank aufgefordert, ESt-Erkl&auml;rungen, ESt-Bescheide sowie eine aktuelle Einkommens- und Verm&ouml;gensaufstellung einzureichen. Mangels Vorlage wiederholte die Bank ihr Verlangen nur zehn Tage sp&auml;ter mit der Androhung einer K&uuml;ndigung, falls er die Unterlagen nicht bald einreiche. Der Kunde lie&szlig; auch diese zweite Frist ergebnislos verstreichen, worauf die Bank die gesamte Gesch&auml;ftsverbindung k&uuml;ndigte. Die dagegen &shy;erhobene Klage blieb erfolglos.</p>
<h2>Begr&uuml;ndung in Vertrag oder &sect; 18 KWG</h2>
<p>Das Kreditinstitut hatte die Verpflichtung zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verh&auml;ltnisse in den Kreditvertr&auml;gen und in deren AGB geregelt. Die Vorlagepflicht ergibt sich nach Auffassung der Richter aber auch schon mittelbar aus &sect; 18 Kreditwesengesetz (KWG). Danach muss sich ein Kreditinstitut bei Krediten &uuml;ber &euro; 250.000 (damalige Fassung) die wirtschaftlichen Verh&auml;ltnisse offenlegen lassen und den Kredit w&auml;hrend der gesamten Laufzeit &uuml;berwachen. Dabei m&uuml;ssen sich die Institute nachhaltig um die Vorlage von Jahresabschl&uuml;ssen bzw. eines Verm&ouml;gensstatus bem&uuml;hen. Sie sind verpflichtet, die weitere Kreditgew&auml;hrung von einer solchen Vorlage abh&auml;ngig zu machen.</p>
<p>Die Banken haben Kredite deshalb zu k&uuml;ndigen, wenn ihnen die Erf&uuml;llung der gesetzlichen Pflicht durch die Weigerung des Kunden unm&ouml;glich gemacht wird. F&uuml;r die Rechtfertigung der K&uuml;ndigung ist es dabei auch unerheblich, dass der Kunde seinen Zins- und Tilgungsleistungen bis zum Zeitpunkt der K&uuml;ndigung ordnungsgem&auml;&szlig; nachgekommen ist.</p> ]]></description>
  <pubDate>Tue, 22 Nov 2011 17:12:51 +0100</pubDate>
  <guid isPermaLink="false">http://hkf-gruppe.de/hkf-aktuell/zum-umgang-mit-banken/</guid>
  <dc:creator>Beratergruppe HKF</dc:creator>
  
</item>
<item>  
  <title>Vortragsreihe Recht und Steuern (2. Halbjahr 2011)</title>
  <link>http://hkf-gruppe.de/hkf-aktuell/vortragsreihe-recht-und-steuern-2.-halbjahr-2011/</link>
  <description><![CDATA[ <p><em>Auch im 2. Halbjahr 2011 setzten wir unsere Vortragsreihe gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Eimer Heuschmid Mehle mit aktuellen Themen aus der täglichen Rechts- und Steuerpraxis fort.</em></p><div class="highlight">
<p><strong>Schwerpunkte:</strong></p>
<ul>
<li>Teilungsversteigerung und Grundbuchf&auml;higkeit der BGB-Gesellschaft</li>
<li>Gestaltung und steuerrechtliche Behandlung von Gesch&auml;ftsf&uuml;hrerdienstvertr&auml;gen</li>
<li>Lebensversicherungen im Erbfall und im Steuerrecht</li>
<li>Haftungsrisiken f&uuml;r Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer, Gesellschafter und Aufsichtsratsmitglieder einer GmbH sowie aktuelles Steuerrecht zum Jahresende.</li>
</ul>
</div>
<!--
<p>Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei.
</p>
<p>
Alle Vortr&auml;ge dauern ca. 60&ndash;90 Minuten und beginnen um 18.00 Uhr in den Kanzleir&auml;umen der Rechtsanwaltssoziet&auml;t Eimer Heuschmid Mehle in Bonn:</p>
<address><strong>Friedrich-Breuer-Str. 112</strong><br /><strong>53225 Bonn</strong></address>
<p>Im Anschluss an jede Vortragsveranstaltung laden wir Sie bei einem Umtrunk in unseren Kanzleir&auml;umen zum weiteren Gespr&auml;ch und Austausch herzlich ein.</p>
<p>Anmeldung wird erbeten:</p>
<ul>
<li>per <a href="assets/files/HKF-EimerHeuschmidMehle_Vortragsreihe-2-2011_Anmeldung.pdf" _mce_href="assets/files/HKF-EimerHeuschmidMehle_Vortragsreihe-2-2011_Anmeldung.pdf">Anmeldebogen</a></li>
<li>oder telefonisch unter 0228/40094-201 (Frau Reuter)</li>
</ul>
<p>Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!</p>
<p>&nbsp;</p>
-->
<h2>Die Themen waren:</h2>
<div class="highlight">
<p><strong>1. Vortrag: 05.10.2011, 18:00 Uhr</strong></p>
<h2 class="color">Die Teilungsversteigerung</h2>
<p class="col_1">Referent:</p>
<p><strong>RA Peter Knoch</strong><br />Fachanwalt f&uuml;r Familienrecht</p>
<hr class="clearer" />
<h2 class="color">Probleme des Erwerbs und Verkaufs von Immobilien durch BGB-Gesellschaften</h2>
<p class="col_1">Referent:</p>
<p><strong>Notar Dr. Georg Schneider</strong></p>
<p><strong>&nbsp;</strong></p>
<hr class="clearer" />
</div>
<p>Der Vortrag von Herrn RA Knoch befasst sich mit folgenden Fragen:</p>
<ul>
<li>Wie verwerte ich ein Grundst&uuml;ck nach Scheidung oder nach Erbfall gegen den Wiederstand eines Miteigent&uuml;mers?</li>
<li>Welche rechtlichen und taktischen M&ouml;glichkeiten bietet hierzu der Gesetzgeber?</li>
<li>Wie ist der Ablauf und welche Besonderheiten hat das Verfahren der Teilungsversteigerung?</li>
</ul>
<p>Im Anschluss erl&auml;utert Herr Notar Dr. Schneider Probleme der Grundbuchf&auml;higkeit der Gesellschaft b&uuml;rgerlichen Rechts sowie ausgew&auml;hlte Fragen beim Grundst&uuml;ckskaufvertrag aus Sicht des Notars, insbesondere:</p>
<ul>
<li>Erwerb von Immobilien durch eine neu gegr&uuml;ndete Gesellschaft b&uuml;rgerlichen Rechts</li>
<li>Erwerb von Immobilien durch eine bestehende Gesellschaft b&uuml;rgerlichen Rechts</li>
<li>Ver&auml;u&szlig;erung von Immobilien durch eine Gesellschaft b&uuml;rgerlichen Rechts</li>
<li>Komplikationen durch Verzicht auf ein geordnetes Verfahren</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<div class="highlight">
<p><strong>2. Vortrag: 12.10.2011, 18:00 Uhr</strong></p>
<h2 class="color">Der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrerdienstvertrag</h2>
<p class="col_1">Referenten:</p>
<p><strong>RA Matthias Arens</strong><br />Fachanwalt f&uuml;r Steuerrecht</p>
<hr class="clearer" />
<h2 class="color">Der GmbH-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrervertrag aus steuerrechtlicher Sicht</h2>
<p class="col_1">Referenten:<br /><br /></p>
<p><strong>RA und WP Dr. Christian Frystatzki</strong><br />Fachanwalt f&uuml;r Steuerrecht<br />Fachanwalt f&uuml;r Insolvenzrecht</p>
<hr class="clearer" />
</div>
<p>Der Vortrag zum Gesch&auml;ftsf&uuml;hrerdienstvertrag behandelt:</p>
<ul>
<li>die gesetzliche Grundlage f&uuml;r die Vertragsgestaltung </li>
<li>die Unterschiede bei der Vertragsgestaltung f&uuml;r Fremd-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer und Gesellschafter-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer </li>
<li>die Verg&uuml;tungsregelung, u. a. Tantieme oder Altersabsicherung </li>
<li>sowie die Beendigung des Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer-Dienstvertrages durch Abberufung einschlie&szlig;lich nachvertraglichem Wettbewerbsverbot</li>
</ul>
<p>Im zweiten Vortrag zur steuerlichen Sicht auf den GmbH-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrervertrag werden die Schwerpunkte verdeckte Gewinnaussch&uuml;ttungen durch Verg&uuml;tungsregelungen und die Frage <q>Wie vermeide ich die dadurch entstehenden steuerlichen Gefahren?</q> dargestellt. </p>
<p>&nbsp;</p>
<div class="highlight">
<p><strong>3. Vortrag: 09.11.2011, 18:00 Uhr</strong></p>
<h2 class="color">Die Lebensversicherung im Erbfall</h2>
<p class="col_1">Referent:<br /><br /></p>
<p><strong>RA Klaus Gladischefski</strong><br />Fachanwalt f&uuml;r Erbrecht <br />Fachanwalt f&uuml;r Familienrecht</p>
<hr class="clearer" />
<h2 class="color">Die Lebensversicherung im Steuerrecht</h2>
<p class="col_1">Referent:</p>
<p><strong>StB J&ouml;rg Schiewe</strong></p>
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</div>
<p>Der Vortrag zur Lebensversicherung im Erbfall richtet sich insbesondere an Erben und Pflichtteilsberechtigte. Behandelt werden die Fragen:</p>
<ul>
<li>F&auml;llt die Lebensversicherung im Fall des Versterbens der versicherten Person in den Nachlass oder kommt sie am Nachlass vorbei dritten Personen zu Gute?</li>
<li>Wie wirkt sich die Auszahlung der Lebensversicherung auf das Pflichtteilsrecht aus?</li>
<li>Kann ein Insolvenzverwalter bei &Uuml;berschuldung des Nachlasses Zugriff auf die Leistung der Lebensversicherung nehmen?</li>
<li>Wie ist die Direktversicherung im Rahmen eines Arbeitsverh&auml;ltnisses zu behandeln?</li>
</ul>
<p>Herr StB Schiewe wird die steuerliche Behandlung der Lebensversicherung darstellen, insbesondere die steuersch&auml;dliche Verwendung der Lebensversicherungsleistung. Er erl&auml;utert auch die neue Besteuerung der Lebensversicherungsleistung im Erlebensfall bei aktuellen und zuk&uuml;nftigen Versicherungsauszahlungen.
</p>
<p>&nbsp;</p>
<div class="highlight">
<p><strong>4. Vortrag: 16.11.2011, 18:00 Uhr</strong></p>
<h2 class="color">Haftungsrisiken f&uuml;r Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer, Gesellschafter und Aufsichtsratsmitglieder einer GmbH</h2>
<p class="col_1">Referent:</p>
<p><strong>RA Prof. Dr. Ulrich T&ouml;dtmann</strong></p>
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<h2 class="color">Aktuelles Steuerrecht zum Jahresende</h2>
<p class="col_1">Referent:</p>
<p><strong>StB und WP Bernd Kurka</strong></p>
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</div>
<p>Im ersten Teil des Vortragsabends wird Herr Prof. Dr. T&ouml;dtmann einen &Uuml;berblick &uuml;ber die zivilrechtlichen, strafrechtlichen und steuerlichen Haftungsrisiken f&uuml;r die Beteiligten einer GmbH darstellen.</p>
<p>Es geht insbesondere um die pers&ouml;nliche Verantwortung der Gesellschafter und Gesellschaftsorgane, die sich nicht nur auf zivilrechtliche Forderungen,
sondern auch auf Steuerforderungen des Finanzamtes oder Strafverfolgungsma&szlig;nahmen erstreckt.
</p>
<p>Es wird aufgezeigt, welche Haftungsrisiken bestehen und welche Ma&szlig;nahmen f&uuml;r eine Haftungsvermeidung erforderlich sind.</p>
<p>Auch die Abwehr von Haftungsanspr&uuml;chen und die Vorsorge durch geeignete Versicherungen werden thematisiert.</p>
<p>Im zweiten, steuerrechtlichen Teil werden die durch das aktuelle Jahressteuergesetz ausgel&ouml;sten steuerlichen &Auml;nderungen zum 01.01.2012 vorgestellt und aktuelle Entwicklungen des Steuerrechts in der Finanzrechtsprechung und Finanzverwaltung erl&auml;utert, die bei der kommenden steuerlichen Veranlagung zu ber&uuml;cksichtigen sind.</p> ]]></description>
  <pubDate>Thu, 08 Sep 2011 13:51:44 +0200</pubDate>
  <guid isPermaLink="false">http://hkf-gruppe.de/hkf-aktuell/vortragsreihe-recht-und-steuern-2.-halbjahr-2011/</guid>
  <dc:creator>Beratergruppe HKF</dc:creator>
  
</item>
	</channel>
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