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			<title>HKF Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte – Aktuell</title>
			<link>http://hkf-gruppe.de/feed/</link>
			<description>HKF Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte – Aktuell</description>
			<language>de</language>
			<copyright>Beratergruppe HKF 2006</copyright>
			<ttl>120</ttl><item>  
  <title>Vortragsreihe Recht und Steuern (1. Halbjahr 2012)</title>
  <link>http://hkf-gruppe.de/hkf-aktuell/vortragsreihe-recht-und-steuern-1.-halbjahr-2012/</link>
  <description><![CDATA[ <p><em>Auch in 2012 setzten wir unsere Vortragsreihe gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Eimer Heuschmid Mehle mit aktuellen Themen aus der täglichen Rechts- und Steuerpraxis fort.</em></p><div class="highlight">
<p><strong>Schwerpunkte:</strong></p>
<ul>
<li>Teilungsversteigerung und Grundbuchf&auml;higkeit der BGB-Gesellschaft</li>
<li>Gestaltung und steuerrechtliche Behandlung von Gesch&auml;ftsf&uuml;hrerdienstvertr&auml;gen</li>
</ul>
</div>
<p>Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei.
</p>
<p>
Alle Vortr&auml;ge dauern ca. 60&ndash;90 Minuten und beginnen um 18.00 Uhr in den Kanzleir&auml;umen der Rechtsanwaltssoziet&auml;t Eimer Heuschmid Mehle in Bonn:</p>
<address><strong>Friedrich-Breuer-Str. 112</strong><br /><strong>53225 Bonn</strong></address>
<p>Im Anschluss an jede Vortragsveranstaltung laden wir Sie bei einem Umtrunk in den Kanzleir&auml;umen zum weiteren Gespr&auml;ch und Austausch herzlich ein.</p>
<p>Anmeldung wird erbeten:</p>
<ul>
<li>per <a href="assets/files/Vortragsreihe-1-2012_HKF-EHM_inkl-Anmeldebogen.pdf">Anmeldebogen</a></li>
<li>oder telefonisch unter 0228/40094-201 (Frau Reuter)</li>
</ul>
<p>Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Die Themen sind:</h2>
<div class="highlight">
<p><strong>1. Vortrag: 09.05.2012, 18:00 Uhr</strong></p>
<h2><span class="color">Schadensrisiko Datenmissbrauch -</span><br /> Rechtliche und technische Maßnahmen zum Schutz sensibler Daten und Dokumente in Betrieben, Praxen und Kanzleien</h2>
<p class="col_1">Referenten:<br /><br /><br /><br /></p>
<p>
<strong>RA Dr. Grischa Kehr</strong> (EHM)
<br /><strong>RA Nils Kassebohm</strong><br /> Fachanwalt für Strafrecht (EHM)
<br /><strong>Sven Maurmann</strong><br /> Geschäftsführer Fa. kippdata GmbH
</p>
<hr class="clearer" />
</div>
<p>Patienten-, Mandanten- und Kundendaten, Preisinformationen, technische Pläne und Know-how - die elektronische Verarbeitung solcher Informationen ist tägliche Praxis. Sie zählen regelmäßig zu den langfristig aufgebauten wesentlichen Werten des Unternehmens oder unterliegen besonderen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen.</p>
<p>Die Risiken des Missbrauchs solcher Daten liegen nicht alleine in einer Spionage von außen, sondern vielfach in betriebsinternen Strukturen und Personen, die mit den Daten bestimmungsgemäß in Berührung kommen, etwa Mitarbeitern und Geschäftspartnern.</p>
<p>Aktuelle Studien belegen, dass Unternehmen insbesondere mittelständischer Größe den Schutz von sensiblen Daten und Betriebsgeheimnissen häufig vernachlässigen und vermeidbare Sicherheitslücken lassen.</p>
<p>Das Schadenspotential ist erheblich.</p>
<p>Wir zeigen auf, welche Bereiche häufig von Datenmissbrauch betroffen sind und welche rechtlichen und tatsächlichen Vorkehrungen getroffen werden müssen, um geheimhaltungsbedürftige Informationen wirksam zu schützen und im Ernstfall gegen Missbrauch effektiv zivilrechtlich und strafrechtlich vorgehen zu können.</p>
<p>Schließlich werden durch einen IT-Experten die erforderlichen grundlegenden technischen Maßnahmen zur Gewährleistung eines IT-Grundschutzes nach den Vorgaben und Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dargestellt.</p>

<div class="highlight">
<p><strong>2. Vortrag: 30.05.2012, 18:00 Uhr</strong></p>
<h2 class="color">Haftungsrisiken ehrenamtlich tätiger Vereinsvorstände</h2>
<p class="col_1">Referent:</p>
<p><strong>RA Matthias Arens</strong><br /> Fachanwalt für Steuerrecht (EHM)
</p>
<hr class="clearer" />
<h2 class="color">Der gemeinnützige Verein im Ertragssteuerrecht</h2>
<p class="col_1">Referent:</p>
<p><strong>StB/WP Bernhard Kurka</strong> (HKF)
</p>
<hr class="clearer" />
</div>
<p>Auch ehrenamtliche Vorstandsmitglieder sind persönlichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Der erste Vortrag behandelt, welche Verantwortung in einem Verein den ehrenamtlichem
Vorstandsmitgliedern obliegt:
</p>
<ul>
<li>Haften Vereinsvorstände mit ihrem eigenen Vermögen für vertraglicheVerbindlichkeiten des Vereins?</li>
<li>Haftungsverantwortung der Vereinsvorstände für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung</li>
<li>Die Gefahr der persönlichen Inanspruchnahme des Vorstandes durch das Finanzamt und den Insolvenzverwalter</li>
</ul>
<p>Haftungsrisiken des Vorstandes ergeben sich insbesondere auch dann, wenn z.B. Steuerprivilegien wegen der Art und Weise der Mittelverwendung nicht mehr erfüllt sind.</p>
<p>Im zweiten Teil des Vortrages werden daher die Besonderheiten und Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit bei Körperschaften, insbesondere Vereinen und GmbHs, im Ertragssteuerrecht beleuchtet.</p>
<p>Die steuerlichen Konsequenzen ideeller und wirtschaftlicher Betätigung gemeinnütziger Körperschaften sind ebenfalls Gegenstand des Vortrages. Dabei werden auch die Abgrenzungsmerkmale des Sponsoringerlasses erläutert.</p> ]]></description>
  <pubDate>Fri, 06 Apr 2012 10:39:45 +0200</pubDate>
  <guid isPermaLink="false">http://hkf-gruppe.de/hkf-aktuell/vortragsreihe-recht-und-steuern-1.-halbjahr-2012/</guid>
  <dc:creator>Beratergruppe HKF</dc:creator>
  
</item>
<item>  
  <title>„Anlage EÜR­“ ist Pflicht</title>
  <link>http://hkf-gruppe.de/hkf-aktuell/anlage-euer-ist-pflicht/</link>
  <description><![CDATA[ <p><em>Die strikte Einreichung eines amtlichen Vordrucks für die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) kann die Finanzbehörde auch mit Zwangsmitteln durchsetzen. So lautet eine neue Entscheidung des Bundesfinanzhofs.</em></p><p>Ein Schmied erstellte zur Gewinnfeststellung zul&auml;ssigerweise eine Einnahmen&uuml;berschussrechnung. Diese reichte er in Papierform beim Finanzamt ein. Er weigerte sich aber, die Daten auf das amtlich vorgeschriebene Formular, die sogenannte Anlage E&Uuml;R zu &uuml;bertragen. Der Fall ging bis zum obersten deutschen Steuergericht &ndash; es hielt die Forderung des Fiskus f&uuml;r rechtm&auml;&szlig;ig.</p>
<h2>Der Vorteil von maschinellen Pr&uuml;fmethoden</h2>
<p>Es sei nachgewiesen, dass die Anlage E&Uuml;R maschinelle Abgleiche und Plausibilit&auml;tspr&uuml;fungen erm&ouml;gliche. Durch routinem&auml;&szlig;ige maschinelle Abgleiche k&ouml;nne tats&auml;chlich eine wesentlich bessere Kontrolle erreicht werden als durch eine personelle Bearbeitung.</p>
<p>Eine Ungleichbehandlung zu bilanzierenden Steuerpflichtigen sei auch nicht gegeben. Denn f&uuml;r ab 2012 beginnende Wirtschaftsjahre m&uuml;ssen Bilanzierende ihre Daten nach einem amtlich vorgeschriebenen Format und auch elektronisch an die Finanz&auml;mter einreichen. Die Tatsache, dass E&Uuml;Rs schon vorher auf amtlichem Formular und ab 2011 zwingend elektronisch vorgeschrieben sind, ist auch nicht zu beanstanden. Denn es ist dem Gesetzgeber erlaubt, Erfahrungen bei der im Gegensatz zur Bilanz wesentlich einfacheren Anlage E&Uuml;R zu sammeln.</p>
<h2>Geringere Pr&uuml;fungsh&auml;ufigkeit</h2>
<p>Gewerbetreibende, welche die Buchf&uuml;hrungsgrenzen nicht erreichen und deshalb nur eine Einnahmen&uuml;berschussrechnung erstellen, werden nur in gr&ouml;&szlig;eren zeitlichen Abst&auml;nden einer Betriebspr&uuml;fung unterzogen. Somit sei die Pr&uuml;fung der Steuererkl&auml;rung selbst oft die einzige M&ouml;glichkeit, die Angaben auf ihre Richtigkeit zu &uuml;berpr&uuml;fen.</p> ]]></description>
  <pubDate>Sat, 03 Mar 2012 13:13:40 +0100</pubDate>
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  <dc:creator>Beratergruppe HKF</dc:creator>
  
</item>
<item>  
  <title>Erleichterte Abzugsfähigkeit von Prozesskosten gestoppt</title>
  <link>http://hkf-gruppe.de/hkf-aktuell/erleichterte-abzugsfaehigkeit-von-prozesskosten-gestoppt/</link>
  <description><![CDATA[ <p><em>Im November berichteten wir von einer <a href="hkf-aktuell/wann-prozesskosten-die-steuer-mindern/">gelockerten steuerlichen Rechtsprechung</a>: Der BFH hatte die Voraussetzungen wesentlich erleichtert, nach denen Zivilprozesskosten steuerlich abzugsfähig sind. Die Finanzverwaltung hat jetzt diese Erleichterung leider gestoppt. </em></p><p>Nach deren Verlautbarung tr&auml;te dieser Sachverhalt n&auml;mlich in einer erheblichen Anzahl von F&auml;llen auf. Die Beamten bem&auml;ngeln, dass der Finanzverwaltung keine Instrumente zur Verf&uuml;gung st&uuml;nden, um die im Urteil geforderten Kriterien zu &uuml;berpr&uuml;fen. </p>
<p>Der Bundesfinanzhof forderte n&auml;mlich, dass der Prozess hinreichende Aussicht auf Erfolg haben m&uuml;sse. Das sei zumindest von der Verwaltung her nicht &uuml;berpr&uuml;fbar. Das Ministerium pl&auml;diert wohl f&uuml;r eine Neuregelung in Gesetzesform. Sie untersagt deshalb die steuerliche Ber&uuml;cksichtigung derartiger Kosten auch in der &Uuml;bergangszeit bis zu einer etwaigen Klarstellung im Gesetz.</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Der Steuerb&uuml;rger wird in einem weiteren Fall zwischen die M&uuml;hlen sich widersprechender Rechtsprechung und einer sich uneinigen Verwaltung genommen. Rechtssicherheit sieht anders aus.</p> ]]></description>
  <pubDate>Sat, 03 Mar 2012 12:31:02 +0100</pubDate>
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  <dc:creator>Beratergruppe HKF</dc:creator>
  
</item>
<item>  
  <title>Chi-Quadrat-Test allein nicht rechtmäßig</title>
  <link>http://hkf-gruppe.de/hkf-aktuell/betriebspruefung-chi-quadrat-test-allein-nicht-rechtmaessig/</link>
  <description><![CDATA[ <p><em>Eine allein auf statistische Wahrscheinlichkeiten gestützte Schätzung von Umsätzen bei einer Betriebsprüfung mit dem sogenannten Qui-Quadrat-Test ist nach dem Urteil eines Finanzgerichts nicht rechtmäßig.</em></p><p>Bei der Betriebspr&uuml;fung eines Friseur&shy;salons wurde durch den Qui-Quadrat-Test festgestellt, dass die Tageseinnahmen bestimmte Zahlen h&auml;ufiger als nach der statistischen Gleichverteilung aufwiesen. Zus&auml;tzlich wurde bem&auml;ngelt, dass die Kassenf&uuml;hrung durch das Computer-Programm Lexware formell nicht ordnungsgem&auml;&szlig; sei und dass die Kassenb&uuml;cher in Form von Excel-Tabellen gef&uuml;hrt wurden. </p>
<p>Es seien zwar keine Kassenfehlbetr&auml;ge oder sonstige Unregelm&auml;&szlig;igkeiten vorgekommen, jedoch habe die Kl&auml;gerin die Einnahmen nicht durch Aufbewahrung von Kassen&shy;streifen, Kassenzetteln, Bons oder Kassenberichten nachgewiesen. Dadurch sei die den gesetzlichen Anforderungen der Unver&auml;nderbarkeit entsprechende Kassenf&uuml;hrung nicht gegeben.</p>
<h2>Der Qui-Quadrat-Test</h2>
<p>Mit dem Test werden Verteilungswahrscheinlichkeiten von Zahlen untersucht. Damit kann man wahrscheinliche mit tats&auml;chlichen H&auml;ufigkeiten vergleichen. Denn jeder hat unbewusst eine Vorliebe f&uuml;r bestimmte Lieblingszahlen und verwendet diese h&auml;ufiger als andere Zahlen. Zur Entlastung des Kl&auml;gers stellte das Gericht fest, dass anhand der Preisliste naturgem&auml;&szlig; die Zahlen 0, 1, 4 und 5 &uuml;berdimensional h&auml;ufig auftreten m&uuml;ssen. Also kann hier auch theoretisch nicht von einer Gleichverteilung der Zahlen ausgegangen werden.</p>
<h2>Weitere wichtige Entscheidungsgr&uuml;nde</h2>
<p>F&uuml;r die positive Wertung des Gerichts sprachen aber auch noch andere Gr&uuml;nde:<br />Trotz des bargeldintensiven und damit f&uuml;r Fehler anf&auml;lligen Betriebs wurde kein einziger Kassenfehlbetrag festgestellt. Es gab auch keine Anzeichen f&uuml;r eine tats&auml;chliche Manipulation oder eine theoretische Manipulationsm&ouml;glichkeit. Die Beweiskraft der Unterlagen konnte nicht durch einen internen oder &auml;u&szlig;eren Betriebsvergleich ersch&uuml;ttert werden. Die Reingewinns&auml;tze des Betriebs waren auch nicht niedriger als diejenigen der Richtsatzsammlung. Dar&uuml;ber hinaus wurde keine Unstimmigkeit durch eine Geldverkehrsrechnung oder Kassenfehlbetragsrechnung festgestellt.</p>
<h3>Fazit: </h3>
<p>Das Urteil bedeutet keinesfalls, dass der Qui-Quadrat-Test und andere mathematisch-statistische Pr&uuml;fungsmethoden der Finanzverwaltung nicht beachtet werden m&uuml;ssen. In dem entschiedenen Fall lag zwar keine unver&auml;nderbare Kassenf&uuml;hrung vor. Jedoch gab es ansonsten keine Unstimmigkeiten. Ein Schwachpunkt allein h&auml;tte den Fall schon anders ausgehen lassen k&ouml;nnen.</p> ]]></description>
  <pubDate>Sat, 03 Mar 2012 12:15:36 +0100</pubDate>
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  <dc:creator>Beratergruppe HKF</dc:creator>
  
</item>
<item>  
  <title>Erststudium: Aus für Absetzbarkeit</title>
  <link>http://hkf-gruppe.de/hkf-aktuell/erststudium-aus-fuer-absetzbarkeit/</link>
  <description><![CDATA[ <p><em>Im Juli letzten Jahres lockerte das oberste deutsche Steuergericht die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten für ein Erststudium und für eine erstmalige Berufsausbildung. Nur fünf Monate später wurde die Erleichterung vom Gesetzgeber wieder einkassiert.</em></p><p>Eine Medizinstudentin wollte die Kosten f&uuml;r ein nach dem Abitur aufgenommenes Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Sie war im fraglichen Zeitraum wegen des Studiums auch nicht berufst&auml;tig. Das Finanz&shy;amt lehnte ihren Antrag mit Verweis auf die bisherige Rechtsprechung ab. Denn danach ist ein Abzug als Werbungskosten nur m&ouml;glich, wenn dem Studium eine andere Ausbildung voranging oder wenn das Studium im Rahmen eines Dienstverh&auml;ltnisses ausge&uuml;bt wird. Zwar erlaubte der Gesetzgeber einen Ansatz als Sonderausgaben bis zum Gesamtbetrag von &euro; 4.000. Der ging aber mangels Eink&uuml;nften in den betreffenden Jahren ins Leere.</p>
<h2>Der Bundesfinanzhof (BFH) &auml;ndert seine Auffassung</h2>
<p>Die BFH-Richter gaben der Kl&auml;gerin recht und revidierten ihre bisherige Rechtsauffassung: Werbungskosten sind nach der Gesetzesdefinition Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Kosten f&uuml;r ein Erststudium sind danach dann beruflich veranlasst und als Werbungskosten abziehbar, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur F&ouml;rderung des Berufs geleistet werden. Diese Tatsache l&auml;ge im zu beurteilenden Fall vor. Die Kosten seien abziehbar, das gebiete das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf&auml;higkeit. </p>
<p>Dem BFH war bewusst, dass er damit eine g&auml;nzlich andere Linie als vorher verfolgte, wozu er aber nach eigener Aussage wegen der bestehenden Gesetzeslage verpflichtet sei. Er regte jedoch auch schon an, die neue Rechtsauslegung zum Anlass zu nehmen, um das Gesetz zu &auml;ndern. Als Ziel f&uuml;r eine Neuregelung schlugen die Richter vor, Aufwendungen f&uuml;r die Berufsausbildung in erheblich gr&ouml;&szlig;erem Ma&szlig;e als bisher steuerlich zu beg&uuml;nstigen.</p>
<h2>Gesetzgeber rudert zur&uuml;ck</h2>
<p>Entgegen der vom BFH angeregten Verbesserung hat der Gesetzgeber im Dezember 2011 die Anwendung des Urteils auf andere F&auml;lle gestoppt. Er hat die urspr&uuml;ngliche Rechtslage wieder hergestellt mit der Ma&szlig;gabe, dass der Abzug als Sonderausgabe um &euro; 2.000 auf &euro; 6.000 erh&ouml;ht wurde.</p>
<h3>Fazit: </h3>
<p>Da zu Studienkosten immer noch gerichtliche Verfahren laufen, hat der Steuerzahlerbund im Januar dazu aufgerufen, entsprechende Verfahren offen zu lassen. </p>
<p>Wenn Sie dazu Unterst&uuml;tzung brauchen, <a href="kontakt/">helfen wir Ihnen gerne weiter</a>.</p> ]]></description>
  <pubDate>Fri, 02 Mar 2012 19:03:22 +0100</pubDate>
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  <dc:creator>Beratergruppe HKF</dc:creator>
  
</item>
<item>  
  <title>Unternehmer: Sachspenden</title>
  <link>http://hkf-gruppe.de/hkf-aktuell/unternehmer-sachspenden/</link>
  <description><![CDATA[ <p><em>Sachspenden sind immer wieder Gegenstand für Anfragen von Unternehmern. Die steuerlichen Folgen und Wahlmöglichkeiten werden im Folgenden ausgeführt.</em></p><h2>Verbuchung beim Spender</h2>
<p>Ein betrieblich erfasster Gegenstand soll einer gemeinn&uuml;tzigen Organisation vermacht werden. Wegen Ausscheiden aus dem Betriebsverm&ouml;gen ist deshalb eine Entnahme zu buchen. Die Bewertung hat mit dem Teilwert zu erfolgen. Das ist der Wert, den ein gedachter K&auml;ufer des gesamten Betriebs f&uuml;r den einzelnen Gegenstand zahlen w&uuml;rde. Der Unternehmer hat aber auch die M&ouml;glichkeit, die Sache mit dem meist niedrigeren Buchwert anzusetzen. </p>
<p>Bei Umsatzsteuerpflicht unterliegt die Entnahme auch der Umsatzsteuer, die Bemessung hierf&uuml;r ist der Einkaufspreis. Die Entnahme erh&ouml;ht somit den Gewinn und die zu entrichtende Umsatzsteuer. Die Gewinnerh&ouml;hung wird aber im Rahmen des steuerlichen Spendenabzugs wieder r&uuml;ckg&auml;ngig gemacht, soweit die zu beachtenden H&ouml;chstgrenzen nicht &uuml;berschritten werden.</p>
<h2>Ausstellung der Spendenquittung</h2>
<p>Erf&uuml;llt die empfangende Organisation die Kriterien f&uuml;r gemeinn&uuml;tzige Zwecke, wird eine Spendenquittung erstellt. Diese hat nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erfolgen: Darin ist zu vermerken, dass es sich um eine Sachspende handelt, dass der Gegenstand aus einem Betriebsverm&ouml;gen entnommen wurde und dass es mit dem Entnahmewert bewertet wurde.</p>
<p><strong>Beispiel:</strong> Ein Unternehmer spendet eine mit Vorsteuer erworbene Maschine. Diese hat einen Buchwert von &euro; 1 und einen Teilwert = Einkaufswert von &euro; 1.000.
</p>
<h3>Verbuchung von Sachspenden:</h3>
<table border="0">
<tbody>
<tr>
<th>Entnahmebuchung in &euro;</th>
<th>Entnahme-Buchwert</th>
<th>Entnahme-Teilwert</th>
</tr>
<tr>
<th>Nettobetrag</th>
<td>1</td>
<td>1.000</td>
</tr>
<tr>
<th>19% auf Teilwert</th>
<td>190</td>
<td>190</td>
</tr>
<tr>
<th>Bruttobetrag</th>
<td>191</td>
<td>1.190</td>
</tr>
<tr>
<th>Spendenbescheinigung</th>
<td>191</td>
<td>1.190</td>
</tr>
</tbody>
</table> ]]></description>
  <pubDate>Fri, 02 Mar 2012 18:52:14 +0100</pubDate>
  <guid isPermaLink="false">http://hkf-gruppe.de/hkf-aktuell/unternehmer-sachspenden/</guid>
  <dc:creator>Beratergruppe HKF</dc:creator>
  
</item>
<item>  
  <title>Arbeitnehmer: So tanken Sie steuerfrei</title>
  <link>http://hkf-gruppe.de/hkf-aktuell/arbeitnehmer-so-tanken-sie-steuerfrei/</link>
  <description><![CDATA[ <p><em>Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Tankkarte mit Höchstbetrag, ermöglicht das den steuerfreien Bezug von Kraftstoff – so lautet ein bürgerfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofs. Die vorher restriktivere Auffassung der Finanzämter wurde damit aufgehoben.</em></p><p>Eine Rechtsanwaltsgesellschaft hatte ihren Arbeitnehmern einger&auml;umt, bei einer Tankstelle auf Kosten des Arbeitgebers gegen Vorlage einer elektronischen Karte zu tanken. Auf der Karte waren die Literzahl, eine Kraftstoffsorte und der H&ouml;chstbetrag von &euro; 44 gespeichert. Das Finanzamt und das Finanzgericht sahen in der Tankkarte eine nicht steuerfreie Gew&auml;hrung von Barlohn. </p>
<p>Dem widersprach der Bundesfinanzhof und wertete die Tankkartenbenutzung als steuerfreien Bezug eines Sachgutscheins. Nach Auffassung des Gerichts w&auml;re weder die Angabe der Literzahl noch die Nennung der Kraftstoffsorte notwendig gewesen. Denn die Benutzungsm&ouml;glichkeit der Tankkarte bleibt eine Sachzuwendung, auch wenn der Arbeitnehmer aus einem bestimmten Angebot eine beliebige Kraftstoffsorte ausw&auml;hlen kann.</p> ]]></description>
  <pubDate>Fri, 02 Mar 2012 18:46:48 +0100</pubDate>
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  <dc:creator>Beratergruppe HKF</dc:creator>
  
</item>
<item>  
  <title>Das neue zentrale Testamentsregister</title>
  <link>http://hkf-gruppe.de/hkf-aktuell/das-neue-zentrale-testamentsregister/</link>
  <description><![CDATA[ <p><em>Zum Jahreswechsel wurde das neue Testamentsregister (ZTR) eingeführt. Erben kommen damit schneller und sicherer an den Nachlass.</em></p><p>Die Kl&auml;rung einer Erbschaft kann sich oft lange hinziehen. Testamente k&ouml;nnen zwar bei einem Amtsgericht oder Notar hinterlegt werden, ein zentrales Register dar&uuml;ber gab es aber bisher nicht. Das ist zuk&uuml;nftig anders. Denn die Bundesnotarkammer wurde beauftragt, ein ZTR zu organisieren. In diesem Register k&ouml;nnen Testamente und Erbvertr&auml;ge angemeldet werden, jedoch nur durch einen Notar oder durch ein Amtsgericht.</p>
<h2>Ersteintragung</h2>
<p>F&uuml;r jeden Erblasser ist eine gesonderte Registrierung erforderlich, der eine eindeutige Registrierungsnummer zugeordnet wird. Notar oder Gericht &uuml;bermitteln die Angaben elektronisch an das ZTR, welches dann eine Best&auml;tigung &uuml;ber die Registrierung ausstellt. Diese wird dem Erblasser ausgeh&auml;ndigt, damit er die Angaben auf Richtigkeit und Vollst&auml;ndigkeit &uuml;berpr&uuml;fen kann. Eingetragen wird aber nicht der Inhalt der letztwilligen Verf&uuml;gung, sondern lediglich Name, Geburtsdatum, -ort, -land, -standesamt und Geburtenbuchnummer.</p>
<h2>Berichtigung</h2>
<p>Jeder Eintrag kann bei Bedarf berichtigt oder erg&auml;nzt werden. Eine Berichtigung ist z. B. bei Tippfehlern notwendig. Wird durch den Erblasser ein Testament aus der amtlichen Verwahrung genommen, ist auch das im ZTR zu erfassen.</p>
<h2>Benachrichtigung in Sterbef&auml;llen</h2>
<p>Die Bundesnotarkammer wird von den Standes&auml;mtern &uuml;ber alle inl&auml;ndischen Sterbef&auml;lle informiert. Diese &uuml;berpr&uuml;ft sie auf entsprechende Eintr&auml;ge im ZTR. Die Bundesnotarkammer benachrichtigt dann das zust&auml;ndige Nachlassgericht bzw. die das Testament verwahrende Stelle.</p>
<h2>Kosten</h2>
<p>F&uuml;r die Verwahrung beim Amtsgericht entsteht eine viertel Geb&uuml;hr der Kostenordnung zuz&uuml;glich &euro; 15 f&uuml;r das ZTR. Bemessungsgrundlage der Kostenordnung ist der Gesch&auml;ftswert, also der Wert des Nachlasses. Das entspricht netto &euro; 108 bei einem Wert von &euro; 250.000, &euro;  201 (Wert &euro;  500.000) oder &euro; 389 (Wert &euro;  1.000.000).</p> ]]></description>
  <pubDate>Fri, 02 Mar 2012 18:39:52 +0100</pubDate>
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  <dc:creator>Beratergruppe HKF</dc:creator>
  
</item>
<item>  
  <title>Umkehrhypothek</title>
  <link>http://hkf-gruppe.de/hkf-aktuell/umkehrhypothek/</link>
  <description><![CDATA[ <p><em>In Deutschland ist die selbst bewohnte Immobilie eine beliebte Anlage- und Wohnform. Die Eigentümer haben sich sinnvollerweise auf die Entschuldung der eigenen Wohnung/Haus konzentriert. Oft wird dann auch eine Altersversorgung aus anderen Quellen vernachlässigt oder die Rentenbezüge reichen zur Erhaltung des Lebensstandards eben nicht aus. </em></p><p>Hier bietet die Umkehrhypothek eine L&ouml;sung. Durch das Modell kann das in der Immobilie gebundene Verm&ouml;gen zumindest teilweise in einen Geldstrom verwandelt werden, ohne dass dabei das Eigentum am Objekt aufgegeben werden muss.</p>
<h2>Funktionsweise</h2>
<p>Der Eigent&uuml;mer bleibt in der Immobilie wohnen. Er nimmt ein Darlehen auf, welches in einem Einmalbetrag oder in Raten ausbezahlt wird. Sowohl Zins als auch Tilgung sind erst in der Zukunft f&auml;llig, meist erst mit Ableben des Eigent&uuml;mers. Zum Todestag geht die Immobile ins Eigentum der Erben &uuml;ber, die auch den Kredit zu &uuml;bernehmen haben. F&uuml;r Umkehrhypotheken gibt es Spezialinstitute, es lohnt sich aber durchaus, auch die Hausbank zu konsultieren.</p>
<h2>Kredith&ouml;he</h2>
<p>Grundlage der m&ouml;glichen Kredith&ouml;he ist der sogenannt Beleihungswert. Dieser wird von der Bank oder einem Gutachter ermittelt und ist regelm&auml;&szlig;ig niedriger als der aktuelle Verkehrswert. Umkehrhypotheken werden bis zu einem Betrag von 50 % des Beleihungswertes ausgereicht.</p>
<h2>Vor- und Nachteile</h2>
<p>Vorteil des Modells ist, dass man Eigent&uuml;mer der Immobilie bleibt und dass man sich bei einer langfristigen Bindung auch die derzeitig g&uuml;nstigen Zinsen sichert. Nachteile der Umkehrhypothek: Erben erhalten nur den Wert der Immobilie nach Abzug der Hypothekenschuld und die H&ouml;he des m&ouml;glichen Kredits stellt sich wesentlich niedriger dar, als es dem aktuellen Verkehrswert entsprechen k&ouml;nnte.</p> ]]></description>
  <pubDate>Fri, 02 Mar 2012 18:25:46 +0100</pubDate>
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  <dc:creator>Beratergruppe HKF</dc:creator>
  
</item>
<item>  
  <title>HKF: Neuer Standort in Köln</title>
  <link>http://hkf-gruppe.de/hkf-aktuell/neuer-standort-in-koeln/</link>
  <description><![CDATA[ <p><em>Wir freuen uns, unsere Mandanten jetzt auch von einem sechsten Standort aus beraten zu können:
Mitten in Köln Sülz liegt unsere neue Kanzlei, die wir zum Jahreswechsel von Dr. Jörg Kruse
übernommen haben.</em></p><p>
Schon seit Mitte der 1970er Jahre betreut Dr. Kruse als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zahlreiche Mandanten der Kölner Wirtschaft in seiner eigenen Praxis. Nun, nach über 35 Jahren
enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit, möchte Dr. Kruse sein berufliches Engagement reduzieren – und seine Mandanten weiterhin in guten Händen wissen. Dafür hat er die Beratergruppe HKF gewählt.
</p>
<p>
Zum Januar 2012 haben wir die Kölner Kanzlei mit allen Mitarbeitern übernommen. Seither führen wir die Arbeit von Dr. Kruse in den Geschäftsfeldern Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung fort und ergänzten sie außerdem um das Angebot der Rechtsberatung. Seinen umfassenden Erfahrungsschatz wird Dr. Kruse im Rahmen einer Kooperation auch weiterhin für die Kanzlei einsetzen.
</p>
<p>
So sind wir auch in Köln gemeinsam für Sie stark – und Ihr verlässlicher Partner in Sachen Steuern, Finanzen und Recht.
</p>
<p>
<a href="hkf/standorte/koeln/">Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung in Köln</a>
</p> ]]></description>
  <pubDate>Fri, 27 Jan 2012 15:23:12 +0100</pubDate>
  <guid isPermaLink="false">http://hkf-gruppe.de/hkf-aktuell/neuer-standort-in-koeln/</guid>
  <dc:creator>Beratergruppe HKF</dc:creator>
  
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